Stiftung Schwesternschaft des Hessischen Diakonievereins

Der Verwaltungsrat des Hessischen Diakonievereins hat Ende 2013 beschlossen, eine Stiftung für die Schwesternschaft des Hessischen Diakonievereins zu gründen, um die Zukunft der Schwesternschaft langfristig zu sichern. Diese Stiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung in der Förderstiftung Hessischer Diakonieverein und untersteht der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Das Stiftungskapital beträgt 1 Million Euro. Jährlich stehen die Zinserträge aus dem Stiftungskapital für Förderungen zur Verfügung. Das Stiftungskapital selbst wird ungeschmälert erhalten.

Der Stiftungszweck in § 2 der Satzung ist wie folgt definiert: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / mildtätige / kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Schwesternschaft des Hessischen Diakonievereins. Der gemeinnützige Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: Förderung schwesternschaftlicher Bildungsarbeit. Individuelle Förderung einzelner Schwesternschaftsmitglieder, Förderung von besonderen Begabungen innerhalb der Schwesternschaft (z.B. fachliche Fort- und Weiterbildung, Diakonische Studienfahrten und Einkehrtage, Unterstützung internationaler Besuche, Aufenthalte, Hospitationen). Förderung/Unterstützung bei der Beschaffung und Unterhaltung von schwesternschaftlich-diakonischen Einrichtungen und Arbeitsmitteln, soweit diese für die Schwesternschaft und ihre diakonische Arbeit erforderlich sind. Förderung von Kontakten zwischen Diakonischen Gemeinschaften (Erfahrungsaustausch – auch auf internationaler Ebene).

Die Stiftung nimmt Spenden entgegen, für die sie als gemeinnützige Stiftung entsprechende Bescheinigungen ausstellen kann. Die Spenden können in zwei Hinsichten überwiesen werden (bitte auf dem Überweisungsträger angeben):

  1. Als zeitnah zu verwendende Spende, die in nächster Zeit auszugeben ist.
  2. Als Zustiftung zum Stiftungskapital: Solche Spenden erhöhen das Stiftungskapital und fördern dann durch die Zinserträge langfristig den Stiftungszweck.

Spendenkonto der Stiftung Schwesternschaft des Hessischen Diakonievereins:
IBAN: DE92 5005 0201 0200 5479 25
BIC: HELADEF1822
Bank: Frankfurter Sparkasse 1822

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Werner Böck